Geschäftsordnung
Präambel
Vertreter psychosozialer Berufe, die über Diabetes forschen oder die in der Beratung, Schulung und Therapie von Diabetikern mitarbeiten, gründeten 1990 den gemeinnützigen Verein "Diabetes und Psychologie e.V." (im folgenden DuP). Um Mitglieder der Deutschen Diabetes Gesellschaft auf diese Arbeit aufmerksam zu machen und denen, die an psychosozialen Fragen Interesse haben, ein Forum zu bieten, beantragten die Mitglieder des Vereins, welche auch Mitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft waren, die Einrichtung einer "Arbeitsgemeinschaft Psychologie und Verhaltensmedizin in der Deutschen Diabetes Gesellschaft", die 1992 vom Vorstand genehmigt wurde.
Die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft soll die Struktur von DuP nutzen und nicht parallel und getrennt davon eine ähnliche Struktur für die Arbeitsgemeinschaft schaffen. Da mit der Satzung von DuP eine juristisch abgesicherte Struktur gegeben ist, soll sich die Arbeitsgemeinschaft an diese Struktur anlehnen.
§ 1 Ziele der Arbeitsgemeinschaft
Die Ziele der Arbeitsgemeinschaft sind mit den Zielen von DuP (Satzung, § 2) identisch, und zwar:
- regelmäßige wissenschaftliche Tagungen und Publikationen zu psychosozialen Fragen der Diabetiker
- Erarbeitung von wissenschaftlich begründeten Empfehlungen zur Schulung und Beratung von Diabetikern
- Anregung der Mitglieder zu Forschungsarbeiten und deren Koordination über mehrere Kliniken und Institute
- Fortbildung von Personen, die Diabetiker betreuen, in Schulung und Beratung sowie in der Psychotherapie spezieller Störungen von Diabetikern
- Anregung und Förderung der Zusammenarbeit von Ärzten mit Angehörigen psychosozialer Berufe in der Diabetikerbetreuung.
§ 2 Mitgliedschaft
- Mitglieder von DuP sind automatisch Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, die nicht Mitglieder der Deutschen Diabetes Gesellschaft sind, sollen eine Mitgliedschaft beantragen.
- Mitglieder der Deutschen Diabetes Gesellschaft können gegenüber dem Sprecher der Arbeitsgemeinschaft ihren Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft erklären, ohne Mitglieder von DuP zu sein.
§ 3 Organe
Organe der Arbeitsgemeinschaft sind
- die Mitgliederversammlung
- der Sprecher/die Sprecherin
§ 4 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung tagt einmal jährlich unmittelbar nach der Mitgliederversammlung von DuP.
- Die Mitgliederversammlung wählt eine/n Sprecher/in der Arbeitsgemeinschaft.
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Entgegennahme und Diskussion des Jahresberichts des Sprechers
- Entgegennahme und Diskussion des Berichts des Sprechers über die geplanten Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft
- Beschlußfassung über die Änderung der Geschäftsordnung und über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Änderungen der Geschäftsordnung gelten erst nach Genehmigung durch den Vorstand der Deutschen Diabetes Gesellschaft.
Jahresbericht und Jahresplanung können von DuP mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder übernommen werden, andernfalls sind gesonderte Berichte zu geben und Planungen zu erstellen.
§ 5 Sprecher/in
Sprecher/in der Arbeitsgemeinschaft ist in der Regel der/die 1. Vorsitzende/in von DuP, wenn er/sie von der Mitgliederversammlung bestätigt wird. Ansonsten wählt die Mitgliederversammlung eine/n andere/n Sprecher/in zeitlich parallel zum/r 1. Vorsitzenden/in von DuP für die Zeit von 2 Jahren.
§ 6 Mitgliedsbeitrag
Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Zur Finanzierung der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft wird die Mitgliedschaft im DuP empfohlen, der die Arbeitsgemeinschaft finanziell unterstützt.
§ 7 Beziehung zur Deutschen Diabetes Gesellschaft
- Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand der Deutschen Diabetes Gesellschaft.
- Die Arbeitsgemeinschaft verpflichtet sich, dem Vorstand der Deutschen Diabetes Gesellschaft über ihre Aktivitäten und Planungen zu unterrichten.
- Verlautbarungen der Arbeitsgemeinschaft müssen vorher vom Vorstand der Deutschen Diabetes Gesellschaft gebilligt werden.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung ist im Oktober 1992 vom Vorstand der Deutschen Diabetes Gesellschaft genehmigt worden.
